1. Der Sklavenvertrag


    Datum: 15.10.2017, Kategorien: BDSM Fetisch Autor: Teddy-50

    Der Kellner schaute den Master an, der mit einem Kopfnicken sein Einverständnis gab. „Hatte ab und an einen Kandidaten für eine Sklavenpartnerschaft gehabt, doch am Ende sind die alle Hals über Kopf wieder gegangen und keiner kam, so wie er kommen sollte, in dem gefordertem Outfit.Dein Master hatte mir berichtet, dass er heute wieder ein Treffen, mit einem neuen Anwärter hätte und mir auch dein Outfit mitgeteil. Ich war der festen Meinung, du kämst nie und nimmer so hier her. Durch halb Berlin, fast ganz nackt. Das zeigt mir jedoch, das du Naturgeil bist und genau der Sklave wärst für den Master hier“.Der Kellner Blickte zum Master. Beide Männer lächelten sich an. „Also, was kann ich euch noch bringen?“ „Bring nochmal zwei Glas Sekt. Ist dir doch recht, mein Sklave?“, streichelte dabei mein nackten Oberschenkel bis fast hoch zu meinem nun wieder ganz steifen Schwanz. Ich lächelte und nickte mit dem Kopf, sagte schließlich: „Sehr gerne mein Master“. Der Kellner nickte mit dem Kopf und verließ unseren Tisch.Ich las den Sklavenvertrag weiter.§9 Honorar§9 Absatz 1Dem Sklaven steht ein Honorar, nach einer dreimonatigen Probezeit, in Höhe von 5000,- € Netto, pro Monat zu, wenn er als Vollzeitsklave dem Master zur Verfügung steht.§9 Absatz 2Dem Sklaven stehen 50 % der Einnahmen aus dem Vertrieb von Bild.- & Filmmaterial zu, wenn diese für kommerziell Zwecke verwendet werden.§9 Absatz 3Alle Bezüge, die dem Sklaven zustehen, sind Netto Beträge. Für die jeweiligen Abgaben wie Steuer, ...
     Krankenversicherung, Rentenversierung u.s.w. ist der Master zuständig. Der Master verpflichtet sich alle Abgabe den jeweiligen Stellen zukommen zu lassen.Der Paragraph mit dem Honorar machte mich nun total stutzig. Wie sollte ich das nun verstehen? Bekomme ich etwar Geld für das was mit mir angestellt wird? Dann wäre ich ja nichts anderes als eine Vollzeitnutte. Ich grübelte ein wenig, merkte das ich fast am Ende sein muss, da ich nur noch eine Seite fühlte, die noch da war. So lass ich schließlich weiter und wollte am Ende fragen, was es mit dem Honorar auf sich hätte.§10 Abschlussvereinbarungen§10 Absatz 1Der Master und der Sklave verpflichten sich alle hier aufgefürten Vereinbarungen strickt zu befolgen.§10 Absatz 2Der Sklave kann mit einem Masterpasswort, Aktionen sofort beenden, die ihm zu heftige Schmerzen zufügen. Begrenzt ausgeschlossen sind hierbei jedoch Dehnaktionen, Befüllungsaktionen, und Züchtigungsaktionen.§10 Absatz 3Der Sklave stimmt zu, bis zu zwanzig Benutzungen am Stück zuzulassen. Dabei sind After und Mund Benutzungen getrennt anzurechnen.§10 Absatz 4Der Sklave stimmt zu, sich in jedem Outfit, welches vom Master angeornet wurde, frei zu präsentieren, dabei spielt die örtlichkeit keine Rolle.§10 Absatz 5Der Sklave stimmt zu, bei einer speziellen Sklavenpräsendentation, sich von den Personen berühren zu lassen, denen er präsentiert wird. Dabei ist auch das Einführen von Fingern speziell in Mund und After zulässig.§10 Absatz 6Der Master ist berechtig einzelne ...
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