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Der Sklavenvertrag
Datum: 15.10.2017, Kategorien: BDSM Fetisch Autor: Teddy-50
vollgepumpt wurde, muss eine Darmspülung zwischendurch vollzogen werden.§4 Absatz 7Der Sklave stellt seine Körperöffnung zeitlich uneingeschrängt dem Master und anderen Personen zur freien Verfügung.Als ich den letzten Absatz vom Paragraphen las, wurde ich etwas stutzig und schaute langsam zum Master. Die einzelnen Absätze hatte mich jedoch so erregt, das mein Schwanz steif und pulsierend von meinem Körper abstand und der Corckring seine Wirkung eines Dauerständers zeigte.„Mein Herr, ich hätte ein Frage zu §4 Absatz 7. Was bedeutet zeitlich uneingeschrängt?“ Der Master schaute mich an. „Das wäre jetzt noch nicht so relevant, da dieser Absatz erst seine Gültigkeit hat, wenn du die Probezeit bestanden hast und wir uns über dein dauerhaftes Leben als Sklave unterhalten. Ich kann diesen Absatz auch verrerst streichen. Ich stutzte erneut bei > dauerhaftes Leben als Sklave< fragte jedoch nicht weiter nach.§ 5 Präsentation§ 5 Absatz 1Der Master und andere brechtigte Personen dürfen den Sklave an jeden Ort und in jedem Outfit präsentieren.§5 Absatz 2Wenn der Sklave präsentiert wird, muss der Sklave unverzüglich seinen Penis und seinen After frei zur Schau stellen, wobei der Sklave auf Anweisung sich zu bücken hat und seine Pobacken weit sprizt, damit sein After gut sichtbar ist.§5 Absatz 3Bei speziellen Präsentationen muss dem Sklaven entsprechendes Outfit angelegt werden, wie Lederriemenbody, halterlose Strümpfe und Stiefel.§5 Absatz 4Wie lange eine Präsentation dauert wird vom ...
Master oder einer berechtigen Person bestimmt.§5 Absatz 5Berührungen bei einer Präsatation der Körperteile des Sklaven dürfen nur vollzugen werden mit Zustimmung des Master oder einer berechtigen Person.Das ich präsentiert werde, hätte ich mir fast denken können. Damit hatte der Master schon begonnen, bevor ich den Sklavebvertrag Teil 2 unterschrieben hab, viel mir bei diesen Paragraphen und Unterparagraphen nur ein. Ich holte nur tief Luft und las einfach weiter.§6 Bestrafung§6 Absatz 1Eine Bestrafung durch den Master ist unmittelbar nach Feststellung seiner Notwendigkeit bei dem Sklaven zu vollstrecken.§6 Absatz 2Bestrafungen des Sklaven können in verschiedener Form und Dauer vollstreckt werden, welche durch den Master festgelegt wird.§6 Absatz 3Erlaubte Bestrafungsmaßnamen sind: Zwangsdehnungen, Zwangsbefüllungen, Schläge und Fixierungen.§6 Absatz 4Bestrafungen dürfen auch unter Publikum und in der Öffentlichkeit durchgeführt werden.Mir stockte der Atem als ich diese Paragraphen und Unterparagrphen las. Wie sollte ich darauf reagieren? Ich legte den Sklavenvertrag auf den Tisch und holte tief Luft. Dann zeiget auf auf den §6 und sagte: „Master, mit § 6 bin ich nicht ganz einverstanden. Warum soll ich bestraft werden und vorallem auch mit schlägen?“ Der Maste nahm den Sklavenvertrag und schaute auf §6. „Ich sag es mal so, Sklave. Gib mir keinen Grund dich zu bestrafen, dann muss ich es auch nicht tun und der §6 wird somit gegenstandslos“. Was der Master sagte leuchtet mir schon ...