1. Rosalie - Kapitel III - Der Sklavenvertrag


    Datum: 23.04.2019, Kategorien: BDSM Fetisch Autor: MuschiimPelz

    Blutungen, vorhandene Schmerzen usw.). Ebenso hat sie darüber Buch zu führen, wann die fruchtbare Zeit ist. Auf Verlangen hat die Fotze dies dem Herrn vorzulegen. Der Herr nimmt während der Periode Waschungen vor.Dieser Vertrag findet auch im Beisein nicht eingeweihter Dritter Anwendung, d.h. die demütige Haltung, und das Bedienen des Herrn sind beizubehalten soweit es die Umgebung zulässt. Ob die Befolgung dieses Absatzes ausreichend erfolgt ist legt einzig und allein der Herr oder seine Stellvertreter fest.3. Die Sprachea) Im Beisein Ihres Herrn oder anderer Eingeweihter ist der Name der Sklavin „Fotze“.b) Die Fotze darf nur Reden wenn Sie angesprochen wurde.c) Widerspruch ist nicht erlaubt!d) Die Fotze hat Ihre Verfehlungen von sich aus unaufgefordert anzugeben und um Bestrafung zu bitten.e) Die Wortwahl hat so zu erfolgen das der Status der Fotze jederzeit erkennbar ist.f) Das Wort „Nein“ gehört nicht zum Wortschatz der Fotze!4. Öffentlichkeita) Die Fotze darf am täglichen Leben in normaler Kleidung teilnehmen.b) Sofern es die Umgebung zulässt hat die Fotze ihren Körper zum Ansehen, Begrapschen und Quälen zu präsentieren.5. Kleidunga) In jedem Falle ist auf Business Look zu achten.b) Die Fotze hat darf während der Arbeitszeit sowie im Beisein des Herrn keine Unterwäsche tragen.c) Die Fotze hat mit Ihrer Kleidung zu gewährleisten, dass der Herr jederzeit leichten Zugang zu ihrer Fotze und den nackten Titten hat.d) Es darf niemals gleiche Kleidung an zwei aufeinander ...
     folgenden Tagen getragen werden.6. Verhaltena) Das Verhalten der Fotze hat jederzeit demütig zu sein.b) Die Fotze lernt die für Sklavinnen üblichen Haltungen, und nimmt diese auf Zuruf ein.c) Die Fotze hat Ihren Körper auf Aufforderung jedem zu zeigen.d) Die Fotze hat Ihren Herr zur Begrüßung zu küssen.e) Die Fotze hat ihrem Herrn zu sagen, wann sie auf Toilette muss, damit er sie begleiten kann.7. Folterungena) Folterungen werden vom Herrn oder seinen Gästen nach eigenem Ermessen festgelegt. Die Fotze hat keinen Einfluss auf vorzunehmende Folterungen und hat sich diesen ohne Widerspruch und schuldhaftes Zögern zu stellen. Der Herr kann verlangen, dass die Folterungen selbst durchgeführt werden. In Einzelfällen kann die Fotze darum bitten das an Stelle des vorgesehenen Schmerztest eine andere - im Regelfall härtere Strafe - an ihr ausgeführt wird.b) Die Fotze muss sich verbal erniedrigen lassenc) Die Fotze gestattet ihrem Herr sie ohne Einschränkungen folgende Punkte.(1) zu fesseln(2) zu kneifen(3) leicht zu schlagen oder zu peitschenDer Herr hat alle Erfahrung und Wissen darauf zu verwenden das keinerlei bleibende Schäden entstehen, bei ggf. dennoch auftretenden Problemen verzichtet die Fotze auf Schmerzensgeld bzw. weitergehende Forderungen8. Sexa) Die Fotze steht ihrem Herr mit all Ihren Löchern jederzeit zur Verfügung, hierzu gehört explizit auch Analverkehr.b) Die Verhütung beim Geschlechtsverkehr mit dem Herrn obliegt der Sklavin nach Absprache mit dem Herrn. Bei Fremdverkehr ...
«1...345...»