1. Die geile Lust-Sekte Teil 05


    Datum: 14.10.2018, Kategorien: Selbstbefriedigung / Spielzeug Autor: byLex84

    das Wort abschnitt: „Ich brauche nichts mehr zu hören. Und Ihren Titel können Sie hier vergessen. Es ist ohnehin hier verboten, den eigenen Titel zu nennen. Hier, nehmen Sie zuerst die Informationszettel mit der Studentenordnung. Lesen Sie alles sorgfältig durch und geben ihn mir anschließend unterschrieben zurück. Und ich meine wirklich sorgfältig. Wenn Sie gegen die Statuten dieser Einrichtung verstoßen, fliegen Sie sofort und ohne Chance auf Wiederkehr raus, klar? Anschließend werde ich veranlassen, dass man Sie mitsamt Ihrem Gepäck auf Ihr Zimmer bringt und Ihnen alles zeigt. ... Ach ja, willkommen." Na wenn das mal keine freundliche, vielversprechende Begrüßung war? Konsterniert widmete sich Pascal dann eben den Zetteln, die er ja „aufmerksam" lesen und deren Erhalt er quittieren sollte. Er las: Der Verstoß gegen je der nachfolgend aufgeführten Regeln bedingt einen unbedingten und unwiderruflichen Ausschluss von dieser Einrichtung. Jede der folgenden Regeln ist zu jeder Zeit bedingungslos zu befolgen bzw. einzuhalten: 1. Jeder Student wird an dieser Einrichtung unabhängig von seinem Stand und Titel gleich behandelt. Es ist deshalb strengstens untersagt, anderen Studenten, Lehrkräften oder sonstigen Angestellten des Campus gegenüber seinen Stand oder seinen Heimatort zu nennen, Andeutungen zu machen oder über den Stand eines anderen Studenten zu diskutieren oder Vermutungen zu äußern. 2. Den Anweisungen der Lehrkräfte ist bedingungslos Folge zu leisten. Bestehen ...
     Ihrerseits Bedenken oder fühlen Sie sich in Ihren Rechten verletzt, haben Sie die Anweisungen trotzdem zu befolgen. Sie haben aber natürlich zu Ihrem Schutz die Möglichkeit unmittelbar im Anschluss an den Vorfall, diesen bei der Institutsleitung oder bei den Ihnen bekannt gegebenen Vertrauenspersonen dieser Einrichtung zu melden. 3. Während des gesamten Aufenthalts in dieser Einrichtung haben die Studenten die gestellte Studentenuniform bestehend aus der anliegenden Kleidungsliste zu tragen. Es werden den Studenten drei vollständige und neue Kleidungssätze gestellt, die bestimmungsgemäß behandelt und am Ende des Studiums an die Institutsleitung zurückgegeben werden müssen. 4. Das Mitführen oder Konsumieren von Alkohol oder sonstigen der Lernkonzentration abträglichen Genussmitteln gemäß der anliegenden Liste ist in Gänze und strengstens untersagt. 5. Das Verlassen des Institutsgeländes ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Erlaubnis durch Lehrkräfte gestattet. Ebenso ist es absolut verboten, institutsfremde Personen mit auf das Campusgelände zu bringen. 6. Studenten ist es selbstverständlich ebenso untersagt, Lehrkräften oder Angestellten zu drohen oder Ihnen Anweisungen zu erteilen, wie mit Ihnen in erotischen oder geschlechtlichen Kontakt zu treten. Ausnahmen von dieser Regel sind nur durch Lehrkräfte möglich und sind von Seiten der Studenten wie Anweisungen (siehe Punkt 2) zu behandeln. 7. Jede Prüfung ist mindestens mit ausreichenden Leistungen zu bestehen. Im Falle eines ...
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